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Israelische Siedlungen und das (internationale) Recht Der historische Kontext |
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Informationsbüro des Außenministeriums des Staates Israel
Jerusalem
Papier zur Rechtsposition
Mai 2001
Original: Israeli Settlements and International Law
Israelische Siedlungen und internationales Recht
- Jüdische Siedlungen in Gebieten der Westbank und des Gazastreifens gab es seit undenkbaren Zeiten und wurde vom Völkerbund im Mandat für Palästina ausdrücklich als legal anerkannt. Dieses Mandat sorgte für die Errichtung einer jüdischen Heimstatt im antiken Heimatland des jüdischen Volkes. Artikel 6 des Mandats sagt ausdrücklich: "Die Verwaltung Palästinas soll - wobei sicher gestellt werden soll, dass die Rechte und Position anderer Teile der Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird - die jüdische Immigration unter passenden Bedingungen fördern und in Kooperation mit der Jewish Agency, auf die in Artikel 4 verwiesen ist, die dichte Besiedlung des Landes durch Juden ermutigen soll. Das soll auch staatliches Land beinhalten, das nicht in öffentlichem Gebrauch ist."
- Einige jüdische Siedlungen, wie z.B. Hebron, gab es durch die Jahrhunderte der Ottomanischen Herrschaft, während Siedlungen wie Neve Ya'acov, nördlich von Jerusalem, der Gush Etzion-Block in Judäa und Samaria, die Gemeinden nördlich des Toten Meeres und Kfar Darom im Gazastreifen unter britischer Mandatsverwaltung vor der Gründung des jüdischen Staates errichtet wurden. Um sicher zu gehen sind viele israelische Siedlungen an Orten errichtet worden, die für jüdische Gemeinschaften früherer Generationen Heimat waren. Das war ein Ausdruck der tiefen historischen und religiösen Verbindungen des jüdischen Volkes mit dem Land.
- Seit mehr als tausend Jahren war die einzige Verwaltung, die jüdische Besiedlung verbot, die jordanische Besatzungsverwaltung, die in den neunzehn Jahren ihrer Herrschaft (1948 - 1967) den Verkauf von Land an Juden zu einem Kapitalverbrechen (mit Todesstrafe) erklärte. Das Recht der Juden, in diesen Gebieten Häuser zu errichten und die rechtlichen Ansprüche an dem Land, das erworben wurde, konnten von der jordanischen und ägyptischen Besatzung nicht außer Kraft gesetzt werden. Diese Besatzung war das Ergebnis ihrer bewaffneten Invasion Israels im Jahr 1948; die Rechte und Titel bleiben bis zum heutigen Tag gültig.
Internationales Menschenrecht in der Westbank und dem Gazastreifen
- Das internationale Menschenrecht verbietet den erzwungenen Transfer von Teilen der Bevölkerung eines Staates auf das Gebiet eines anderen Staates, den es als Ergebnis eines Rückgriffs auf bewaffnete Gewalt besetzt hat. Dieses Prinzip, das sich in Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention widerspiegelt, wurde direkt nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs formuliert. Wie maßgebliche Kommentare der Konvention durch das Internationale Rote Kreuz bestätigt, sollet das Prinzip die örtliche Bevölkerung vor Verdrängung geschützt wird, einschließlich der Gefährdung ihrer Existenz als gesonderter Rasse, wie es bezüglich des zwangsweisen Bevölkerungstransfers in der Tschechoslowakei, Polen und Ungarn vor und während des Krieges vorkam. Das ist bezüglich der Westbank und Gazas eindeutig nicht der Fall.
- Der Versuch, israelische Siedlungen als Verletzung des Prinzips darzustellen, ist schlichtweg unhaltbar. Wie der frühere Unterstaatssekretär im Außenministerium, Professor Eugene Rostow, geschrieben hat:
"das jüdische Recht auf Siedlung in dem Gebiet ist in jeder Hinsicht dem Recht der örtlichen Bevölkerung, dort zu leben, gleich gestellt"
(AJIL, 1990, Band 84, S. 72).
- Die Vorkehrungen der Genfer Konvention bezüglich erzwungener Bevölkerungstransfers in besetztes souveränes Gebiet kann nicht als Verbot der freiwilligen Rückkehr Einzelner in die Städte und Dörfer angesehen werden, aus denen sie oder ihre Vorfahren vertrieben wurden. Sie verbieten auch nicht den Umzug Einzelner auf Land, das nicht der legitimen Souveränität eines Staates unterlag und das nicht Objekt privaten Besitztums ist. Diesbezüglich sind israelische Siedlungen nur nach einem ausführlichen Untersuchungsprozess unter der Aufsicht des Obersten Gerichtshofs Israels errichtet worden; dieser Prozess ist so gestaltet, dass er sicher stellt, dass keine Orte auf privatem arabischen Land errichtet werden.
- Es sollte betont werden, dass der Umzug Einzelner in die Gebiete völlig freiwillig geschieht, während die Siedlungen selbst nicht darauf abzielen arabische Bewohner zu vertreiben; auch in der Praxis geschieht dies nicht.
- Wiederholte Vorwürfe bezüglich der Illegalität der israelischen Siedlungen müssen daher als politisch motiviert angesehen werden, ohne Grundlage im internationalen Recht. Gleichermaßen können die israelischen Siedlungen nicht als illegal angesehen werden; sie können keine "grobe Verletzung" der Genfer Konvention darstellen, womit jede Behauptung, sie stellten ein "Kriegsverbrechen" dar, keine rechtliche Grundlage hat. Solch politische Anklagen können in keiner Weise palästinensische Terrorakte und Gewalt gegen unschuldige Israelis rechtfertigen.
- Politisch sind die Westbank und der Gazastreifen als Gebiet zu betrachten, zu dem es konkurrierende Ansprüche gibt, die in Friedensprozess-Verhandlungen gelöst werden sollten. Israel hat gültige Ansprüche in diesen Gebieten, die sich nicht nur auf seine historischen und religiösen Verbindungen zu diesem Land stützen, sondern auch auf die Tatsache, dass dieses Gebiet nicht unter der Souveränität eines Staates stand und in einem Verteidigungskrieg unter israelische Kontrolle kam, der Israel aufgezwungen wurde. Zugleich erkennt Israel an, dass die Palästinenser auch legitime Ansprüche an dem Gebiet unterhalten. Die Tatsache, dass beide Parteien darüber überein gekommen sind, Verhandlungen bezüglich der Siedlungen zu führen, deutet darauf hin, dass sie sich einen Kompromiss in der Sache vorstellen können.
Israelisch-palästinensische Vereinbarungen
- Die zwischen Israel und den Palästinensern erzielten Vereinbarungen beinhalten keinerlei Verbot zum Bau oder Ausbau der Siedlungen. Im Gegenteil: Es wurde besonders dafür gesorgt, dass die Frage der Siedlungen Endstatus-Verhandlungen vorbehalten bleibt, die am Ende der Friedensgespräche stattfinden sollen. Beide Parteien verständigten sich darüber, dass die palästinensische Autonomiebehörde bis zum Abschluss eines Endstatus-Abkommens keinerlei Rechtsgewalt oder Kontrolle über die Siedlungen oder Israelis hat.
- Es wird behauptet, dass das Verbot einseitiger Schritte, die den "Status" der Westbank und des Gazastreifens, das in der Interimvereinbarung und in folgenden Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen wurde, ein Verbot von Siedlungsaktivitäten beinhaltet. Diese Haltung ist unaufrichtig. Der Bau von Häusern hat keine Auswirkungen auf den Status des Gebiets. Man einigte sich auf das Verbot einseitiger Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass keine Seite Schritte unternimmt, die den rechtlichen Status des Gebiets - abhängig vom Ausgang der Endstatus-Verhandlungen - verändern (wie Annexion oder einseitige Ausrufung eines Staates). Würde dieses Verbot auf Baumaßnahmen angewendet, würde dies zu der lächerlichen Interpretation führen, dass keiner Seite der Bau von Häusern erlaubt ist, die die Bedürfnisse der jeweiligen Gemeinschaften stillt.
- Es ist wichtig anzumerken, dass im Geist des Kompromisses und im Versuch konstruktive, Vertrauen bildende Maßnahmen im Friedensprozess zu unternehmen, aufeinander folgende israelische Regierungen ausdrücklich die Notwendigkeit territorialer Kompromisse im Gebiet der Westbank und des Gazastreifens anerkannt haben und freiwillig eine Politik der Einfrierung des Baus neuer Siedlungen verfolgten. In dieser