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Die NGO-Front im Gaza-Krieg: NGO Monitor, 21.Januar 2009
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Original: The NGO Front in the Gaza War: Exploitation of International Law
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Die Ausnutzung der Rhetorik des internationalen Rechts ist eine sehr wichtige Waffe im politischen Krieg zur Delegitimisierung israelischer Terrorbekämpfungs-Operationen. Bei dieser Strategie, die auf dem NGO-Forum der Durban-Konferenz der UNO von 2001 feste Formen annahm, wird die Terminologie des internationalen humanitären (IHL) und Menschenrechts-Gesetzes selektiv angewandt, um Israel „Rechtsverletzungen“, „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, „Kriegsverbrechen“, „unverhältnismäßige Gewalt“ und „willkürliche Angriffe“ vorzuwerfen. Im Gegensatz dazu werden die Verletzung der Menschenrechte Gilad Shalits und die Nutzung menschlicher Schutzschilde durch die Hamas ignoriert. NGOs nutzen juristischen Sprachgebrauch, um die Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit der Anklagen zu verstärken; im Gaza-Konflikt rufen viele bereits nach internationalen „Untersuchungen“ und „Lawfare“ („Rechtsführung“, d.h. die Einreichung von Klagen gegen offizielle Vertreter Israels in anderen Staaten), die sich auf diese Vorwürfe gründen. Hamas, Hisbollah und die PLO haben in ihren Konflikten mit Israel beträchtlichen politischen Nutzen aus dieser Strategie gezogen. Dieser Bericht von NGO Monitor analysiert die gängigen rechtlichen Behauptungen der NGOs:
Analyse: Die Weigerung der NGO-Gemeinschaft, Zugang zu Gilad Shalit für das Rote Kreuz zu verlangen, ist ein viel sagendes moralisches Versagen. Das internationale humanitäre Menschenrecht wurde eingeführt, um die Rechte und den Schutz von Kriegsgefangenen zu garantieren. Die Dritte Genfer Konvention legt diese Rechte unzweideutig aus: Das Recht auf menschliche Behandlung (Arikel 13); das Recht, über den Ort Bescheid zu wissen, wo der Kriegsgefangene sich aufhält (Artikel 23); das Recht, auf monatlicher Basis Briefe und Postkarten zu verschicken und zu erhalten (Artikel 71); das Recht auf unbehinderten Zugang zum Roten Kreuz (Artikel 126). Die Hamas missachtet jede einzelne dieser Vorkehrungen und das Schweigen der NGOs fügt dem internationalen humanitären Recht und den universalen Menschenrechten beträchtlichen Schaden zu.
Analyse: Diese NGO-Behauptungen stellen das Recht, wie es durch Israel anzuwenden ist, falsch dar und ignoriert gewollt seine Verletzungen durch die Hamas. Nach Artikel 51(7) des Ersten Protokolls der Genfer Konventionen sollen Zivilisten „nicht genutzt werden, um gewisse Stellen oder Regionen für militärische Operationen zu sperren, insbesondere in Versuchen militärische Objekte vor Angriffen zu schützen oder um militärische Operationen zu schützen, zu ermöglichen oder zu behindern“. Die Hamas verhält sich in direkter Verletzung dieser Regel, doch wenige bis keine NGOs erwähnen das überhaupt. Unabhängig vom Missbrauch des Artikels 51 durch die Hamas darf nach Artikel 28 der Vierten Genfer Konvention „die Anwesenheit einer zu schützenden Person nicht genutzt werden, um bestimmte Stellen oder Gegenden für militärische Operationen immun zu machen“. Daher ist es Israel nicht verboten, bestimmte militärische Ziele anzugreifen, nur weil sich dort Zivilisten aufhalten. Die dokumentarischen und Video-Beweise der Ausnutzung von Schulen, Moscheen, Krankenhäusern und Kulturzentren durch die Hamas zur Ausführung ihrer Angriffe ist überwältigend und die Verantwortung für jeden zivilen Toten, der daraus resultiert, liegt bei der Hamas.[1]
Analyse: Jeder zivile Tote ist zwar bedauerlich, aber der Vergleich von Opferzahlen ist für den Standard der Bewertung von Proportionalität nicht von Bedeutung. Laut Artikel 2(b)(iv) des Status von Rom für den Internationalen Kriminalgerichtshof ist ein Angriff „unverhältnismäßig“, wenn er Schaden an oder Verlust von zivilem Leben verursacht „der sich eindeutig exzessiv zum erwarteten konkreten und direkten militärischen Gesamtvorteil verhält“ und, wie Israels früherer UNO-Botschafter Dore Gold vermerkt, Israel „ist nicht verpflichtet seinen Gebrauch der Macht genau dem Ausmaß und der Reichweite der Waffen anzupassen, die gegen es verwendet werden“. Michael Walzer, Theoretiker des „Gerechten Krieges“, hat ebenfalls angemerkt, dass das Konzept der Verhältnismäßigkeit nicht „spekulativ“ angewendet werden kann. Er stellt heraus, dass der Test der Proportionalität im Bezug auf den zukünftigen militärische Vorteil liegt, nicht im Bezug zu Ereignissen der Vergangenheit oder der Zahl ziviler Tote bei vorherigen Angriffen. Aus seiner Sicht werden die Vorwürfe der „Unverhältnismäßigkeit“ nur gemacht, wenn es „schlicht Gewalt ist, die sie nicht mögen oder die Gewalt von Leuten ausgeübt wird, die sie nicht leiden können“. Daher „wurde Israels Gaza-Krieg vom ersten Tag an ‚unverhältnismäßig’ genannt, bevor irgendjemand auch nur ansatzweise wusste, wie viele Menschen getötet worden waren oder wo diese waren“.
Analyse: Die Behauptung, dass Israel gewollt auf Zivilisten schießt oder nicht versucht zwischen zivilen und militärischen Zielen zu unterscheiden, entbehrt jeglicher Grundlage. Die IDF hat Rechtsbeistände in die Kampfeinheiten eingebettet, die vor jeder Militäraktion Analysen vornehmen. Viele Angriffe sind abgebrochen worden, wenn der potenzielle Schaden für Zivilisten als zu groß angesehen wurde. Darüber besitzen die NGOs, die diese Vorwürfe erheben, nicht die militärischen Kenntnisse, detaillierten Informationen zur Verteilung von Waffen durch die Hamas und sind nicht in die Entscheidungen über israelische Zielentscheidungen eingeweiht. Solche Informationen sind wesentlich, um eine glaubwürdige Auswertung israelischer militärischer Antworten auf Tausende Raketenangriffe durch die Hamas vorzunehmen.
Analyse: Amnesty hat keine Grundlage dafür die Hamas-Kader in „zivile“ Polizisten umzutaufen und präsentiert keine Beweise zur Unterstützung der Behauptung, dass diese Männer nicht „direkt an den Feindseligkeiten teilnahmen“. Fakt ist, dass eine mit der Hamas verbundene Internetseite behauptet, dass diese Männer Mitglieder der Izzedin-al-Qassam-Brigaden der Hamas waren.
Analyse: Die Einschränkung des Warenflusses in einer Kampfumgebung stellt nach dem internationalen Recht keine „kollektive Bestrafung“ dar; dieser Vorwurf ist nicht nur rechtlich falsch, sonder auch faktisch. „Kollektive Bestrafung“ bezieht sich auf die Verhängung von Strafen im Strafrecht und bezieht sich nicht auf den rechtlichen Akt der Retorsion (d.h. Sanktionen, Blockaden). Fakt ist, dass nach Artikel 23 [2] der Genfer Konvention (die die Standards für die Lieferung begrenzter humanitärer Hilfe festlegt), Israel keine Verpflichtung hat irgendwelche Güter, selbst minimale humanitäre Lieferungen, zur Verfügung zu stellen, sollte es „überzeugt“ sein, dass solche Güter umgeleitet werden oder die Lieferung solcher Güter der Hamas bei ihren Kriegsanstrengungen helfen würden. Es gibt zahlreiche glaubwürdige Berichte, dass die Hamas Lieferungen an die Bevölkerung des Gazastreifens abgefangen hat. Obwohl Israel keinerlei Verpflichtung hat und trotz dieser Umleitungen sowie Angriffen auf die israelischen Grenzübergänge, einschließlich des Anschlags vom 9. April auf das Treibstofflager von Nahal Oz und des LKW-Bombenanschlags vom 22. Mail auf den Erez-Übergang, liefert Israel weiterhin Tausende Tonnen humanitärer Versorgungsgüter in den Gazastreifen. Das ist jenseits jeglicher Verpflichtung seitens des internationalen Rechts; die Behauptung „kollektiver Bestrafung“ ist absolut ungerechtfertigt.
Analyse: Israel hat zahlreiche verbindliche Verpflichtungen unter dem internationalen Recht den Terror zu bekämpfen. Dazu gehört die Resolution 1371 des Sicherheitsrats von 2001, die entsprechend Kapitel VII der UNO-Charta von Israel verlangt, dass es
Die NGO-Äußerungen zu Gaza ignorieren in ihrer überwältigenden Mehrheit diese Verpflichtung und versuchen Israel „Menschenrechts“-Pflichten aufzubürden, die in direktem Konflikt mit Israels rechtlichen Verpflichtungen stehen – Quintessenz: Sie verlangen, dass Israel das internationale Recht verletzt.
Analyse: Diese Forderungen sind Teil der Rechtsführungsstrategie, die auf der Durban-Konferenz von 2001 übernommen wurde, um israelische Offizielle mit Zivilklagen und Kriminalermittlungen wegen „Kriegsverbrechen“ oder „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu belästigen, indem universelle Rechtsstatute in Europa und Nordamerika ausgenutzt werden. Diese Fälle sind ein Mittel der NGOs Israel für seine Terrorbekämpfungsmethoden zu bestrafen, zukünftige Operationen zu verhinder und ein negatives Medien-Image Israels zu fördern. Sie sind ebenfalls ein Mittel zum Eingriff in Israels diplomatische Beziehungen. Zu den Führern dieser Bewegung gehören das Palestinian Center for Human Rights (PCHR), Al-Haq, die International Federation of Human Rights Frankreich (FIDH) und das Center for Constitutional Rights. PCHR gibt bereits Aufrufe aus Klagen wegen der Tötung von Scheik Nizar Rayan während der Operation Gegossenes Blei einzureichen; dieser war einer der führenden Architekten der Hamas-Gräueltaten und schickten seinen Sohn 2001 auf eine Selbstmord-Bombenmission. Bis heute sind diese Fälle schon im Vorfeld verworfen worden. (Mehr Informationen hierzu sind in der Monografie NGO "Lawfare": Exploitation of Courts in the Arab-Israeli Conflict von NGO Monitor zu finden.)
Die Ausnutzung des internationalen Rechts durch NGOs, wie wir sie im Gaza-Konflikt sehen konnten, spiegeln nach Angaben des Washingtoner Anwälte David Rivkin und Lee Casey einen Versuch wider traditionelle Kriegsführung zu kriminalisieren, anstatt die universellen Menschenrechte zu fördern. Übersetzung aus dem Englischen: H.Eiteneier
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